stoney schrieb:
Woooolf schrieb:
Leider steht das Ganze in den Durchführungsbestimmungen für die Oberliga nicht wirklich drin, was die Torhüter angeht.
Wenns nicht drinsteht gibts das auch nicht, ganz einfach: Es zählt das Auftauchen am Spielberichtsbogen.
Das mit dem "oben festspielen" gibts seit ein paar Jahren in der Oberliga nicht mehr.
Das hier ist der Originaltext:
"Nach dem 08.03.2020 (Abschluss der Meisterrunde) werden die Statistiken aller Spieler mit einer Förderlizenz für einen Oberliga-Club abgerufen. Förderlizenzspieler, die bis zum 08.03.2020 weniger als zehn Meisterschaftsspiele für den Oberliga-Club absolviert haben, verlieren ihre Spielberechtigung für die Oberliga und dürfen danach in der jeweiligen Saison nicht mehr im Oberliga-Spielbetrieb eingesetzt werden."
Ich hatte mich ja nicht festgelegt wie es nun offiziell zu verstehen ist. Ja, Du hast sicher recht, wenn Du sagst es steht nix drin was die Torhüter betrifft und ob Eiszeit oder nicht, aber "zählt das Auftauchen am Spielberichtsbogen" kann ich halt jetzt auch nicht rauslesen.
Typisch deutsches Eishockey, am Ende wird's dann wieder ganz anders ausgelegt, siehe die unsinnige Heimrechtsregelung vor ein paar Jahren nach der Verzahnung, da hat auch jeder auf die DuFü's verwiesen und am Ende wurde es ganz anders umgesetzt plötzlich.
Am Besten Berger absolviert einfach noch zwei der letzten vier Spiele AUF dem Eis, dann ist die ganze Diskussion eh hinfällig. Und bei Trinkberger ist die Situation ja sowieso klar, der müsste auf alle Fälle noch 2x ran, gehört aber halt in Landshut schon meist zum Stammpersonal.