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THEMA: EVR droht der Gerichtsvollzieher ???

Aw: EVR droht der Gerichtsvollzieher ??? 19 Dez 2012 09:06 #241

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Schon mal ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich hoff nur, dass trotzdem alle Spielergehälter bezahlt werden können trotz der Mehrbelastung durch die Hallenmiete. Herr Köcher hat ja gesagt, dass sie 1800 Zuschauer brauchen damit alles im Lot ist...
Letzte Änderung: 19 Dez 2012 09:08 von wolli87.
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Aw: EVR droht der Gerichtsvollzieher ??? 19 Dez 2012 10:04 #242

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Eny42 schrieb:
Eine einfache und sichere Lösung um den Hauptverein nicht todzuwirtschaften wäre eine GmbH oder sonstig geartete Gesellschaft sowohl für die erste Manschaft als auch für die DNL-Manschaft zu gründen.
Sicher, aber wer soll bitteschön deren Geschäftsführer werden? Für mich mangelt es neben dem Geld vorallem am fähigen Personal sowas auf die Beine zu stellen. Schrör wurde damals auch quasi extern eingestellt und kostete entsprechend Geld, auch wenn er bis zu einem gewissen Punkt gute Arbeit machte. Für mich tut sich da kein grosser Kandidat hervor. Vielleicht Ostertag? Der tritt für meine Begriffe immer mehr aus dem Schattendasein heraus. Sonst fallen mir leider keine Namen ein, die nur ansatzweise als GF in Fragen kommen würden.

chris
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Aw: EVR droht der Gerichtsvollzieher ??? 19 Dez 2012 22:54 #243

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Eny42 schrieb:
Eine einfache und sichere Lösung um den Hauptverein nicht todzuwirtschaften wäre eine GmbH oder sonstig geartete Gesellschaft sowohl für die erste Manschaft als auch für die DNL-Manschaft zu gründen.
Sorry, aber was sollen immer diese Rufe nach einer GmbH?!?!? Das
ist doch gefühlt eher ein Freibrief als eine Sicherheit.
Die einfachste aller Lösungen ist seriöse Arbeit mit vorsichtiger Kal-
kulation und dem Credo "Nur das ausgeben, was man auch hat"!
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Aw: EVR droht der Gerichtsvollzieher ??? 19 Dez 2012 23:39 #244

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christobal schrieb:
Eny42 schrieb:
Eine einfache und sichere Lösung um den Hauptverein nicht todzuwirtschaften wäre eine GmbH oder sonstig geartete Gesellschaft sowohl für die erste Manschaft als auch für die DNL-Manschaft zu gründen.
Sorry, aber was sollen immer diese Rufe nach einer GmbH?!?!? Das
ist doch gefühlt eher ein Freibrief als eine Sicherheit.
Die einfachste aller Lösungen ist seriöse Arbeit mit vorsichtiger Kal-
kulation und dem Credo "Nur das ausgeben, was man auch hat"!

Ganz einfach, weil man bei einer GmbH faktisch MEHR ausgeben kann, weil man MEHR hat. Bei einer e.V. hat der Fiskus eben - zu Recht! - zu sehr seine Hand drauf.

chris
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Aw: EVR droht der Gerichtsvollzieher ??? 20 Dez 2012 15:28 #245

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@ Chris

Du hast faktisch als GmbH mehr - Als Hauptverein e.V. stehst du mit leeren Händen da - weil du deinen Einnahmeträger, 1. Mannschaft, verloren hast und auf die "gnädige" Lizenzzahlung der GmbH angewiesen bist!
Lizenzzahlungen der Eisbären GmbH schrumpften erpresserisch von Jahr zu Jahr und am Ende gabs gar keine mehr!

Die Vergangenheit bei allen Hockeyclubs zeigt, Verlierer ist immer der Hauptverein mit seinem Nachwuchs und der ganzen sportlichen Arbeit - GmbH ist die Zirkusveranstaltung, und geht regelmäßig Pleite.

Jüngstes Theater derzeit wieder Kassel - Eishockeyjugend Kassel verklagt Huskies.
Letzte Änderung: 20 Dez 2012 15:28 von BACK in BLACK.
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Aw: EVR droht der Gerichtsvollzieher ??? 20 Dez 2012 17:09 #246

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e.V. oder GmbH, ist für mich die Wahl zwischen Pest und Cholera. Vordergründig mag bei der GmbH zu Beginn mehr Geld da sein. jedoch ist das sofort erledigt wenn nicht ordentlich gewirtschaftet wird. Der Vorteil, wenn es in die Hose geht, dann steht wenigstens noch der Hauptverein relativ stabil da. Beim e.V. hast immer das Risiko das der Verein quasi "hopps" geht wenn es schief läuft. In beiden Fällen muss jedoch richtig und vernünftig kalkuliert und gewirtschaftet werden. Wenn das so ist, dann läuft es unter beiden Modellen positiv.
Derzeit bräuchte der Verein definitiv eine Fachkraft im Bereich der Buchhaltung. Die darf dann auch gerne etwas kosten, vielleicht reicht Teilzeit. Zum Thema Marketing ist meine Meinung ja bekannt, die Ergebnisse mau, hier würden wirkliche Profis dem Verein sehr gut tun.
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Aw: EVR droht der Gerichtsvollzieher ??? 20 Dez 2012 23:04 #247

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Na ja, die Begründung "GmbH WEIL wenn etwas passiert" ist ja weniger schön.

Da hat also die Einzelfirma einen guten Ruf, arbeitet sauber und zuverlässig und dann gründet man eine GmbH mit dem Ziel abgesichert zu sein, WEIL ja die GmbH im Nofall... haha, hier gibts nichts zu holen ist.

Es mag Gründe für eine GmbH geben, aber die Arbeit die durch die GmbH gemacht wird wird ja von Leuten gemacht.
Diese Leute können das nur wenn sie in einer GmbH arbeiten? Das erscheint mir nicht schlüssig.

Wenn es andere Gründe gibt, steuerlich, partnerschaften mit Sponsoren sonstwas, ok.
Aber der Grund, da kann uns nichts passieren ist für mich etwas, wie sag ich zweifelhaft.

Ganz nebenbei, GmbH erfordert Mitarbeiter, Geschäftsführer usw. Rein kostenmäßig zweifle ich ob das günstiger ist.

Ich weiß einiges über geschäftliche Dinge, aber das wage ich nicht zu beurteilen.
Wenn dann sollte man die Vorteile herausheben, nicht damit spekulieren wenn was schief geht ist halt die GmbH pleite, was solls.
Letzte Änderung: 20 Dez 2012 23:05 von talisman.
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Aw: EVR droht der Gerichtsvollzieher ??? 21 Dez 2012 09:38 #248

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Ehrlich gesagt gründe ich keine GmbH mit der Aussicht auf Mißwirtschaft und Verlust ;) Eine etwas eigenartige Argumentation, die hier teilweise vorgetragen wird.

chris
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Aw: EVR droht der Gerichtsvollzieher ??? 21 Dez 2012 09:56 #249

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Mit persönlich hat damals die von Herrn Schmeilzl ins Spiel gebrachte "kleine AG" sehr zugesagt. Da hätte man einen Aufsichtsrat, der per Satzung (oder wie sich das bei einer AG nennt) zwingend von x Vereinsmitgliedern/ -vorständen besetzt sein muss. Da könnte der Vorstand dann auch nicht einfach entscheiden, dem Stammverein kein Geld mehr zu zahlen bzw. die Gebühr zu drücken. Ich für meinen Teil kann die Bedenken des Vereins sehr wohl verstehen, finde aber auch, dass auf mittlere Sicht eine Gesellschaft her muss. Entscheidend dabei ist halt, dass der Verein entsprechend eingebunden ist und mitreden darf, wenn es um seine Belange geht.
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Aw: EVR droht der Gerichtsvollzieher ??? 21 Dez 2012 10:07 #250

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ice.bear#86 schrieb:
Mit persönlich hat damals die von Herrn Schmeilzl ins Spiel gebrachte "kleine AG" sehr zugesagt. Da hätte man einen Aufsichtsrat, der per Satzung (oder wie sich das bei einer AG nennt) zwingend von x Vereinsmitgliedern/ -vorständen besetzt sein muss. Da könnte der Vorstand dann auch nicht einfach entscheiden, dem Stammverein kein Geld mehr zu zahlen bzw. die Gebühr zu drücken. Ich für meinen Teil kann die Bedenken des Vereins sehr wohl verstehen, finde aber auch, dass auf mittlere Sicht eine Gesellschaft her muss. Entscheidend dabei ist halt, dass der Verein entsprechend eingebunden ist und mitreden darf, wenn es um seine Belange geht.

Cool wäre auch wenn man bei so einem Modell Anteile an die Fans ausgeben würde. So könnte sich jeder ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung verschaffen und wäre im weitesten Sinne "Miteigentümer" der Gesellschaft.

Was macht her Schmeizl eigentlich aktuell, er wäre in meinen Augen ein geeigneter Kandidat?
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