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THEMA: Martin Ancicka sagt "Servus"

Aw: Martin Ancicka sagt "Servus" 31 Jul 2013 20:47 #41

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greimaan schrieb:
Web-Sebi schrieb:
Achtung Fehlerteufel! Für Liga und Abschiedsspiel zahlen Kinder bis 7 Jahre keinen Eintritt, sobald das siebte Lebensjahr erreicht wurde, sind sie zahlungspflichtig.

Ja, da warte ich noch auf die Antwort von der Frau, weil ich das auch festgestellt habe, dass es auf der HP 7 Jahre sind. Also ändert sich nichts oder?

Glaub Sebi wird diese Info nicht ohne Rücksprache geschrieben haben. ;)
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Aw: Martin Ancicka sagt "Servus" 31 Jul 2013 23:06 #42

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EVR_Andy schrieb:
greimaan schrieb:
Web-Sebi schrieb:
Achtung Fehlerteufel! Für Liga und Abschiedsspiel zahlen Kinder bis 7 Jahre keinen Eintritt, sobald das siebte Lebensjahr erreicht wurde, sind sie zahlungspflichtig.

Ja, da warte ich noch auf die Antwort von der Frau, weil ich das auch festgestellt habe, dass es auf der HP 7 Jahre sind. Also ändert sich nichts oder?

Glaub Sebi wird diese Info nicht ohne Rücksprache geschrieben haben. ;)

Richtig ;) ... ohne Rücksprache poste ich sowas nicht, Kinder bis 7 frei, ab 7 Jahren zahlungspflichtig ;)
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Aw: Martin Ancicka sagt "Servus" 01 Aug 2013 09:22 #43

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Wurde eben ja auch nochmal offiziell erklärt...

"Da es in letzter Zeit Irritationen bei der Altersgrenze bei Kinder die kein Eintritt zahlen müssen gab, hier nochmals der Hinweiß: Kinder bis zum Ende ihres sechsten Lebensjahres erhalten freien Eintritt. Ab Beginn des siebten Lebensjahres sind diese zahlungspflichtig (= Kategorie Jugendlich, 7 bis einschließlich 17 Jahre)."

Aber Vorsicht! Das siebte Lebensjahr beginnt mit dem sechsten Geburtstag! Wenn das Kind also sechs Jahre ist, ist es schon zahlungspflichtig! Deswegen stimmt hier entweder die Aussage mit dem "Lebensjahr" nicht oder die Altersangabe "7 bis einschl. 17 Jahre". Da müsste nämlich dann 6 bis 17 stehen.

chris
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Aw: Martin Ancicka sagt "Servus" 01 Aug 2013 09:24 #44

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chris schrieb:
Wurde eben ja auch nochmal offiziell erklärt...

"Da es in letzter Zeit Irritationen bei der Altersgrenze bei Kinder die kein Eintritt zahlen müssen gab, hier nochmals der Hinweiß: Kinder bis zum Ende ihres sechsten Lebensjahres erhalten freien Eintritt. Ab Beginn des siebten Lebensjahres sind diese zahlungspflichtig (= Kategorie Jugendlich, 7 bis einschließlich 17 Jahre)."

Aber Vorsicht! Das siebte Lebensjahr beginnt mit dem sechsten Geburtstag! Wenn das Kind also sechs Jahre ist, ist es schon zahlungspflichtig! Deswegen stimmt hier entweder die Aussage mit dem "Lebensjahr" nicht oder die Altersangabe "7 bis einschl. 17 Jahre". Da müsste nämlich dann 6 bis 17 stehen.

chris

Wieso?

Sie schrieben doch, nach vollendung des 6. Lebensjahres.
So lange ich 6 Jahre alt wäre und noch keinen Geburtstag habe, zahle ich NICHTS. :-)
Erst wenn ich meinen 7. Geburtstag feier.
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Aw: Martin Ancicka sagt "Servus" 01 Aug 2013 09:33 #45

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EVR_Andy schrieb:
chris schrieb:
Wurde eben ja auch nochmal offiziell erklärt...

"Da es in letzter Zeit Irritationen bei der Altersgrenze bei Kinder die kein Eintritt zahlen müssen gab, hier nochmals der Hinweiß: Kinder bis zum Ende ihres sechsten Lebensjahres erhalten freien Eintritt. Ab Beginn des siebten Lebensjahres sind diese zahlungspflichtig (= Kategorie Jugendlich, 7 bis einschließlich 17 Jahre)."

Aber Vorsicht! Das siebte Lebensjahr beginnt mit dem sechsten Geburtstag! Wenn das Kind also sechs Jahre ist, ist es schon zahlungspflichtig! Deswegen stimmt hier entweder die Aussage mit dem "Lebensjahr" nicht oder die Altersangabe "7 bis einschl. 17 Jahre". Da müsste nämlich dann 6 bis 17 stehen.

chris

Wieso?

Sie schrieben doch, nach vollendung des 6. Lebensjahres.
So lange ich 6 Jahre alt wäre und noch keinen Geburtstag habe, zahle ich NICHTS. :-)
Erst wenn ich meinen 7. Geburtstag feier.

Dann stimmt die Aussage mit "Ende des sechsten Lebensjahres" nicht. Wenn ich mein sechstes Lebensjahr beende, feiere ich meinen sechsten Geburtstag, ergo laut der EVR-Aussage bin ich zahlungspflichtig. Darunter heißt es aber "7 bis 17 Jahre". Entweder oben ist ein Fehler oder unten. Ich bin diesem Irrtum selber mal zum Opfer gefallen, als ich damals der RVV mal auf dem Leim ging. Seit dem kenn ich diesen kleinen aber feinen Unterschied, der doch ein ganzes Jahr ausmacht.

chris
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Aw: Martin Ancicka sagt "Servus" 01 Aug 2013 09:39 #46

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chris schrieb:
EVR_Andy schrieb:
chris schrieb:
Wurde eben ja auch nochmal offiziell erklärt...

"Da es in letzter Zeit Irritationen bei der Altersgrenze bei Kinder die kein Eintritt zahlen müssen gab, hier nochmals der Hinweiß: Kinder bis zum Ende ihres sechsten Lebensjahres erhalten freien Eintritt. Ab Beginn des siebten Lebensjahres sind diese zahlungspflichtig (= Kategorie Jugendlich, 7 bis einschließlich 17 Jahre)."

Aber Vorsicht! Das siebte Lebensjahr beginnt mit dem sechsten Geburtstag! Wenn das Kind also sechs Jahre ist, ist es schon zahlungspflichtig! Deswegen stimmt hier entweder die Aussage mit dem "Lebensjahr" nicht oder die Altersangabe "7 bis einschl. 17 Jahre". Da müsste nämlich dann 6 bis 17 stehen.

chris

Wieso?

Sie schrieben doch, nach vollendung des 6. Lebensjahres.
So lange ich 6 Jahre alt wäre und noch keinen Geburtstag habe, zahle ich NICHTS. :-)
Erst wenn ich meinen 7. Geburtstag feier.

Dann stimmt die Aussage mit "Ende des sechsten Lebensjahres" nicht. Wenn ich mein sechstes Lebensjahr beende, feiere ich meinen sechsten Geburtstag, ergo laut der EVR-Aussage bin ich zahlungspflichtig. Darunter heißt es aber "7 bis 17 Jahre". Entweder oben ist ein Fehler oder unten. Ich bin diesem Irrtum selber mal zum Opfer gefallen, als ich damals der RVV mal auf dem Leim ging. Seit dem kenn ich diesen kleinen aber feinen Unterschied, der doch ein ganzes Jahr ausmacht.

chris

Man kann es sich jetzt auch unnötig schwer machen. Es gibt viele Beispiele dafür.
Für mich ist das 6. Lebensjahr beendet, wenn ich (wie Buschl es via Facebook schon erklärte) meine 7 Kerzen am Geburtstagskuchen ausblase.

6 Kerzen ausblasen = Eintritt frei

7 Kerzen ausblasen = Papa darf zahlen
Letzte Änderung: 01 Aug 2013 09:40 von EVR_Andy.
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Aw: Martin Ancicka sagt "Servus" 01 Aug 2013 09:43 #47

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Falsch!!!

Das erste Lebensjahr läuft vom Tag der Geburt bis einen Tag vorm 1. Geburtstag - somit endet das 6. Lebensjahr einen Tag vor dem 6. Geburtstag - am 6. Geburtstag beginnt bereits das 7. Lebensjahr (guckst Du BGB *g*)

*Klugscheissermoduswiederaus*

PS. mit solchen Sachen habe ich tagtäglich zu tun *g*
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Folgende Benutzer bedankten sich: chris

Aw: Martin Ancicka sagt "Servus" 01 Aug 2013 09:50 #48

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Balu67 schrieb:
Falsch!!!

Das erste Lebensjahr läuft vom Tag der Geburt bis einen Tag vorm 1. Geburtstag - somit endet das 6. Lebensjahr einen Tag vor dem 6. Geburtstag - am 6. Geburtstag beginnt bereits das 7. Lebensjahr (guckst Du BGB *g*)

*Klugscheissermoduswiederaus*

PS. mit solchen Sachen habe ich tagtäglich zu tun *g*

Ist mir schon klar, dass das so im BGB etc verankert ist, hab ja beruflich auch immer mit BGB, STGB etc zu tun, dennoch
ist es klar für jeden erklärt. Man kann auch einfach den Hinweis geben, dass die Formulierung falsch ist, aber die Regel wann wer bezahlt, ist eindeutig erklärt. Aber immer wieder fragen einige, wann man jetzt zahlen muss.

Deswegen auch nochmal das Kerzenbeispiel. Trotzdessen ist für mich, zur Erleichterung, das 6. Lebensjahr beendet, wenn ich ab meinem Geburtstag die 7 als Alter gebrauche. :P
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Aw: Martin Ancicka sagt "Servus" 01 Aug 2013 09:54 #49

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gut das ihr sonst keine Probleme habt ... ich korrigier es so da es auch jeder checkt ...
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Aw: Martin Ancicka sagt "Servus" 01 Aug 2013 09:57 #50

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Web-Sebi schrieb:
gut das ihr sonst keine Probleme habt ... ich korrigier es so da es auch jeder checkt ...

Mein Problem ist, Ancicka #27 beendet seine Karriere als ich 27 jahre alt war, nach jetziger Festellung bin ich aber 28 Jahre. :( :S

:P :)
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